Haftpflichtversicherung – Schutz gegen finanzielle Schäden

Vom heruntergefallenen Laptop über eingeschossene Fensterscheiben bis hin zu Rotweinflecken auf dem Sofa: Eine Haftpflichtversicherung sichert Sie gegen kleinere oder größere Schäden ab, die durch Ihr Verschulden bei Dritten entstanden sind. Ohne eine solche Versicherung haften Sie mit Ihrem gesamten Vermögen für entstandene Sach-, Personen oder Vermögensschäden, was natürlich insbesondere bei größeren Schäden zu großen finanziellen Belastungen führen kann. Im schlimmsten Fall können Sie verpflichtet werden, Schadenersatz oder Verdienstausfälle in Millionenhöhe zu zahlen.
Ich helfe Ihnen gerne, die passende Haftpflichtversicherung für Sie zu finden, damit Sie in und außerhalb von Bocholt rundum abgesichert sind. Bei Interesse können Sie mir gerne eine E-Mail schreiben oder mich telefonisch kontaktieren.

Es gibt eine Vielzahl von verschiedenene Haftpflichtversicherungen. Dabei handelt es sich teilweise um freiwillige und teilweise um Pflichtversicherungen. Gemeinsam haben aber alle, dass Sie nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit aufkommen.
Basis für diese Art von Versicherung ist §823 BGB (Bürgerliches Gestzbuch):

  1. Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
  2. Die gleiche Verpflichtung trifft denjenigen, welcher gegen ein den Schutz eines anderen bezweckendes Gesetz verstößt. Ist nach dem Inhalt des Gesetzes ein Verstoß gegen dieses auch ohne Verschulden möglich, so tritt die Ersatzpflicht nur im Falle des Verschuldens ein.

Einige Beispiele für die vielfältige Verwendung dieser Versicheurngsart möchte ich Ihnen im Folgenden zeigen:

Private Haftpflichtversicherung

Sie arbeiten für für einen größeren Bocholter Betrieb und in der Freizeit verlieren Sie die Firmenschlüssel. Die Firmenleitung lässt daraufhin alle Schlösser austauschen. In einem solchen Fall – genauso wie übrigens bei den Beispielen aus der Einleitung – übernimmt die private Haftpflichtversicherung die Schadenssumme.

Kfz-Haftpflichtversicherung

Für Schäden, die Sie bei Dritten mit Ihrem PKW verursachen, ist die Kfz-Haftpflicht zuständig. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Detaillierte Informationen zur Kfz-Haftpflichtversicheurng finden sie auf der Seite Kfz-Versicherung Bocholt
Analog hierzu gibt es für Gewässer die Schiffshaftpflichtversicherung, die meist ebenfalls eine Plichtversicherung ist.

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Sie sind bei schönem Wetter mit Ihrem Hund in einem der vielen Bocholter Grünflächen unterwegs. Als Sie einen Moment nicht aufpassen, reißt sich der Hund los und rennt auf die Straße. Dabei passiert ein Unfall mit erheblichem Personenschaden. In einem solchen Fall ist es gut, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung zu haben. Besonders für die Besitzer größerer Tiere, wie Hunde oder Pferde, ist eine solche Versicherung sinnvoll. Pflicht ist sie allerdings nur, wenn Sie gefährliche Hunde (z.B. Kampfhunde) besitzen.

Gewässerschädenhaftpflichtversicherung

Diese Versicherung ist für Sie interessant, wenn Sie wassergefährdende Stoffe besitzen. Ein häufiges Beispiel sind hier Öltanks, die man zu Hause zur Energieversorgung bzw. zum Heizen benutzt. Hier kann es trotz regelmäßiger Wartung zu undichten Stellen am Tank kommen. Wenn Sie dann noch Ihr Haus direkt am Bocholter Aasee oder an der Aa haben, dann ist eine Gewässerschadenhaftpflichtversicherung für Sie auf jeden Fall sinnvoll, um bei größeren durch Sie verursachten Schäden abgesichert zu sein.

Weitere Haftpflichtversicherungen gibt es für folgende Personen bzw. Bereiche

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