Gewerberechtsschutz für Unternehmer und Selbständige in Bocholt
Ein Lieferant von Ihnen liefert die Ware nicht ordnungsgemäß oder ein Mitarbeiter klagt gegen seine Kündigung: Im Arbeitsalltag kann es schnell zu rechtlichen und damit kostenintensiven Auseinandersetzungen kommen. Mit einer Gewerberechtsschutzversicherung sind Sie als Unternehmer oder Freiberufler gegen solche gerichtlichen Auseinandersetzungen abgesichert.
Als unabhängiger Versicherungsmakler in Bocholt beraten wir Sie gerne bei allen Fragen rund ums Thema Gewerberechtsschutzversicherung. Im Vordergrund unserer Beratung steht dabei immer, für Sie den besten Tarif unter den zahlreichen Angeboten im Bereich Rechtsschutz zu finden.
Grundsätzlich gibt es natürlich viele Gemeinsamkeiten mit der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen: Vertraglich wird genau festgehalten, für welche Fälle sie versichert sind und welche Höchstsumme die Versicherung im Falle eines Rechtsstreits zahlen muss. So besteht in der Regel ein Straf- und Verwaltungsrechtsschutz für Ihr Unternehmen, aber kein Rechtsschutz bei Kartellverfahren. Auch wird vertraglich genau festgehalten, welche Personen (z.B. Mitarbeiter) und welche Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften) mitversichert oder nicht mitversichert sind.
Weitere Beispielfälle, in denen Sie eine Gewerberechtsschutzversicherung benötigen könnten, sind unter anderem:
Stadtverwaltung
Sie haben ein Restaurant an der Dortmunder Kaiserstraße und möchten in Sommer auch einige Stühle und Tische nach draußen stellen. Das Dortmunder Ordnungsamt verweigert Ihnen dieses Anliegen. Sie halten die Begründung für falsch und klagen vor Gericht.
Schadensersatz
Sie lassen sich die gesamte Telekommunikationsanlage von einem anderen Unternehmen neu einrichten. Leider funktionieren Telefon & Co. zum vereinbarten Zeitpunkt nicht und Ihnen entgehen dadurch Aufträge. Sie fordern nun Schadensersatz für die entgangenen Aufträge.
Diskriminierung
Sie suchen für den Standort Dortmund neue Mitarbeiter. Einen Bewerber lehnen Sie aus fachlichen Gründen ab. Dieser sieht das aber anders und behauptet, dass alleine äußere Merkmale entscheidend für die Ablehnung waren und klagt vor Gericht.
Verkehr
Einer Ihrer Mitarbeiter hat mit einem Ihrer LKWs beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht gestreift, dies aber selber nicht mitbekommen. Nun wird wegen Fahrerflucht gegen Ihr Unternehmen ermittelt.
Nehmen Sie Kontakt zu uns auf
Haben Sie eine Frage oder wünschen eine Beratung? Schreiben sie uns eine Nachricht.
Wir freuen uns darauf, von Ihnen zu hören!
Bitte beachten Sie, dass wir nur nach vorheriger Terminvereinbarung Besuch empfangen. Selbstverständlich können Sie auch online per Videokonferenz mit uns sprechen.