Beamtenversorgung

Relevante Lösungen und perfekt abgestimmte Angebote sind die zwei wichtigsten Dinge, die wir Ihnen als Beamten für Ihre eigene Beamtenversorgung anbieten können.
Sie sind schon in vielfältiger Weise gesetzlich abgesichert, und Ihr Beamtenstatus spielt dabei die entscheidende Rolle. Unser Beratungskonzept für Beamte bietet Ihnen wichtige und richtige Informationen rund um die Ausbildung und den Beruf.
Als Beamter auf Widerruf oder Probe sowie als Beamter auf Lebenszeit können Sie sich bei uns umfassend und kompetent über Ihre jeweils notwendige persönliche Absicherung informieren.

Dienstunfähigkeit bei Beamten

Ist Ihnen bewusst, dass jeder fünfte Beschäftigte im Öffentlichen Dienst die gesetzliche Regelaltersgrenze nicht erreicht?
Die Hauptursache für Dienstunfähigkeit sind laut amtlicher Statistik bei jüngeren Beamten Freizeitunfälle. Später sind in neun von zehn Fällen Krankheiten der Grund für die Dienstunfähigkeit.
Die gesetzliche Altersversorgung und die Rentenansprüche bei Dienstunfähigkeit stellen heute nur noch eine Grundversorgung dar. Auch in Zukunft ist damit zu rechnen, dass die gesetzlichen Ansprüche weiter abgesenkt werden. Da ist es besser vorzusorgen.

Dienstanfänger-Policen für Beamte

Da Sie bis zur Verbeamtung auf Lebenszeit in der Regel keine gesetzlichen Versorgungsansprüche haben, benötigen Sie einen besonders hohen Versicherungsschutz. Die finanziellen Folgen bei Dienstunfähigkeit können Sie absichern.
Um diesen Schutz herzustellen gibt es verschiedenste Möglichkeiten

Beihilfe für Beamte und Familienangehörige

Während Ihrer Ausbildung als Beamter auf Widerruf oder als Beamter auf Lebenszeit sind Sie beihilfeberechtigt. Das heißt, dass sich Ihr Dienstherr im Rahmen der Beihilfe an den tatsächlich entstandenen Kosten in Krankheits-, Pflege-, Geburts- und Todesfällen beteiligt. Der Unterschied zu einem Arbeitnehmer ist, dass Sie keinen Zuschuss zur monatlichen Krankenversicherung erhalten, sondern einen Anteil Ihrer jeweiligen Krankheitskosten als Beihilfe erstattet bekommen. Diesen Anteil des Dienstherrn nennt man Beihilfebemessungssatz.
Den Rest der Krankheitskosten müssen Sie im Rahmen der allgemeinen Versicherungspflicht ab Dienstbeginn über eine private Krankenversicherung absichern.
Der Umfang der Beihilfe richtet sich nach der jeweiligen Beihilfevorschrift (Bundes- oder Landesbeihilfe) und nach Ihrem Familienstand.
Als Beihilfeberechtigter ohne Kinder beträgt der Beihilfebemessungssatz in der Regel 50%, das heißt
50% der Krankheitskosten müssen Sie über eine private beihilfekonforme Krankenversicherung absichern
50% der entstandenen Krankheitskosten erhalten Sie als Beihilfe von Ihrem Dienstherrn
Die Familienmitglieder eines Beamten erhalten unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Beihilfe. In der Regel beträgt der Beihilfebemessungssatz

  • 80% für berücksichtungsfähige Kinder
  • 70% für berücksichtingungsfähige Ehepartner
  • 50% für Beamte mit einem Kind und 70% für Beamte mit zwei und mehr Kindern

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