Gewerberechtsschutz für Unternehmer und Selbständige in Bocholt

Ein Lieferant von Ihnen liefert die Ware nicht ordnungsgemäß oder ein Mitarbeiter klagt gegen seine Kündigung: Im Arbeitsalltag kann es schnell zu rechtlichen und damit kostenintensiven Auseinandersetzungen kommen. Mit einer Gewerberechtsschutzversicherung sind Sie als Unternehmer oder Freiberufler gegen solche gerichtlichen Auseinandersetzungen abgesichert.

Als unabhängiger Versicherungsmakler in Bocholt beraten wir  Sie gerne bei allen Fragen rund ums Thema Gewerberechtsschutzversicherung. Im Vordergrund unserer Beratung steht dabei immer, für Sie den besten Tarif unter den zahlreichen Angeboten im Bereich Rechtsschutz zu finden.

Grundsätzlich gibt es natürlich viele Gemeinsamkeiten mit der Rechtsschutzversicherung für Privatpersonen: Vertraglich wird genau festgehalten, für welche Fälle sie versichert sind und welche Höchstsumme die Versicherung im Falle eines Rechtsstreits zahlen muss. So besteht in der Regel ein Straf- und Verwaltungsrechtsschutz für Ihr Unternehmen, aber kein Rechtsschutz bei Kartellverfahren. Auch wird vertraglich genau festgehalten, welche Personen (z.B. Mitarbeiter) und welche Unternehmen (z.B. Tochtergesellschaften) mitversichert oder nicht mitversichert sind.

Weitere Beispielfälle, in denen Sie eine Gewerberechtsschutzversicherung benötigen könnten, sind unter anderem:

Stadtverwaltung

Sie haben ein Restaurant an der Dortmunder Kaiserstraße und möchten in Sommer auch einige Stühle und Tische nach draußen stellen. Das Dortmunder Ordnungsamt verweigert Ihnen dieses Anliegen. Sie halten die Begründung für falsch und klagen vor Gericht.

Schadensersatz

Sie lassen sich die gesamte Telekommunikationsanlage von einem anderen Unternehmen neu einrichten. Leider funktionieren Telefon & Co. zum vereinbarten Zeitpunkt nicht und Ihnen entgehen dadurch Aufträge. Sie fordern nun Schadensersatz für die entgangenen Aufträge.

Diskriminierung

Sie suchen für den Standort Dortmund neue Mitarbeiter. Einen Bewerber lehnen Sie aus fachlichen Gründen ab. Dieser sieht das aber anders und behauptet, dass alleine äußere Merkmale entscheidend für die Ablehnung waren und klagt vor Gericht.

Verkehr

Einer Ihrer Mitarbeiter hat mit einem Ihrer LKWs beim Ausparken ein anderes Fahrzeug leicht gestreift, dies aber selber nicht mitbekommen. Nun wird wegen Fahrerflucht gegen Ihr Unternehmen ermittelt.

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